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Die verschiedenen Durchführungswege betrieblicher Altersversorgung für
Beratende Ingenieure, Consultants und Architekten und ihre steuerliche Bewertung

 

Beitrag

Leistung Versteuerung

Direktzusage

Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn; keine Obergrenze

 

Nachträglich in vollem Umfang (EStG § 19); jedoch
- Versorgungsfreibetrag
- Fünftelungsregelung bei Kapitalleistungen

Unterstützungskasse

Wie Direktzusage

Wie Direktzusage

Direktversicherung

- Steuerpflichtiger Arbeitslohn mit Pauschalierung bis 3.408 DM (EStG § 40b)
- Riester mit individueller Versteuerung und Förderung (EStG § 10a und Abschnitt 11)

- i.d.R. keine Versteuerung bei Pauschalierung
- Volle Versteuerung bei Riester (EStG § 22 Nr. 5; neu)

Pensionskasse

- Pauschalierung
- Steuerfreiheit bis 4% der BBG (EStG § 3 Nr. 63; neu)
- Riester mit individueller Versteuerung und Förderung (EStG § 10a und Abschnitt 11)

- i.d.R. keine Versteuerung bei Pauschalierung
- Volle Versteuerung bei Riester oder bei Steuerfreistellung der Beiträge gemäß § 3 EStG (EStG § 22 Nr. 5; neu)
- Besteuerung der Leistung aus Beiträgen, die nicht gefördert wurden, gemäß § 22 Nr. 1 EStG (Ertragsanteil)

Pensionsfonds

- Steuerfreiheit bis 4% der BBG (EStG § 3 Nr. 63; neu)
- Riester mit individueller Versteuerung und Förderung (EStG § 10a und Abschnitt 11)

- Volle Versteuerung bei Riester oder bei Steuerfreistellung der Beiträge gemäß § 3 EStG (EStG § 22 Nr. 5; neu)
- Besteuerung der Leistung aus Beiträgen, die nicht gefördert wurden, gemäß § 22 Nr. 1 EStG (Ertragsanteil)

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