Die verschiedenen Durchführungswege
betrieblicher Altersversorgung für
Beratende Ingenieure, Consultants und Architekten und ihre
steuerliche Bewertung
Beitrag
Leistung Versteuerung
Direktzusage
Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn; keine
Obergrenze
Nachträglich in vollem Umfang (EStG
§ 19); jedoch
- Versorgungsfreibetrag
- Fünftelungsregelung bei Kapitalleistungen
Unterstützungskasse
Wie Direktzusage
Wie Direktzusage
Direktversicherung
- Steuerpflichtiger Arbeitslohn mit Pauschalierung
bis 3.408 DM (EStG § 40b)
- Riester mit individueller Versteuerung und Förderung
(EStG § 10a und Abschnitt 11)
- i.d.R. keine Versteuerung bei Pauschalierung
- Volle Versteuerung bei Riester (EStG § 22 Nr. 5; neu)
Pensionskasse
- Pauschalierung
- Steuerfreiheit bis 4% der BBG (EStG § 3 Nr. 63; neu)
- Riester mit individueller Versteuerung und Förderung
(EStG § 10a und Abschnitt 11)
- i.d.R. keine Versteuerung bei Pauschalierung
- Volle Versteuerung bei Riester oder bei Steuerfreistellung
der Beiträge gemäß § 3 EStG (EStG § 22 Nr. 5; neu)
- Besteuerung der Leistung aus Beiträgen, die nicht gefördert
wurden, gemäß § 22 Nr. 1 EStG (Ertragsanteil)
Pensionsfonds
- Steuerfreiheit bis 4% der BBG (EStG § 3
Nr. 63; neu)
- Riester mit individueller Versteuerung und Förderung
(EStG § 10a und Abschnitt 11)
- Volle Versteuerung bei Riester oder bei
Steuerfreistellung der Beiträge gemäß § 3 EStG (EStG
§ 22 Nr. 5; neu)
- Besteuerung der Leistung aus Beiträgen, die nicht gefördert
wurden, gemäß § 22 Nr. 1 EStG (Ertragsanteil)