Betriebliche Altersversorgung - FAQs (Frequently Asked Questions)
Wann kann ich in Rente gehen?
Was ist wenn ich vor Beginn der Rente nicht mehr arbeiten kann/will?
Was ist bei Arbeitslosigkeit/Mutterschaftsurlaub o.ä?
Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Was heißt eigentlich Beitragsfreistellung?
Was ist mit meinen sonstigen Anlagen, die ich
bereits eingerichtet habe?
Welchen Beitrag sollte ich in die Betriebliche
Altersversorgung (BAV) einzahlen?
Wie wirkt sich die monatliche, ¼-, ½-, und 1-jährliche
Zahlungsweise auf die Rendite aus?
In welcher Höhe reduziert der Beitrag zur BAV meine gesetzliche Rente und die Arbeitslosenversicherung?
Was ist mit der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente?
Wann kann ich in Rente gehen?
- Frauen die vor 1952 und Männer die vor 1940 geboren wurden
können mit 60 in Rente gehen.
- Wer eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt kann u.U. ab dem
62. Lebensjahr in Rente gehen.
- Eine Altersgrenze von 60 gilt für Schwerbehinderte, Arbeitslose
und Menschen die mindestens 24 Monate in Altersteilzeit beschäftigt
waren.
- Für alle anderen wird der Beginn der gesetzlichen Altersrente
schrittweise auf 65 angehoben.
Genaue Auskünfte erhalten Sie von der BfA. Der Bezugsbeginn
der privaten Rente aus der betrieblichen Altersversorgung ist an
den Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt.
Was ist wenn ich vor Beginn der Rente nicht mehr arbeiten kann/will?
- Die Rentenversicherung sollte beitragsfrei gestellt werden.
Was ist bei Arbeitslosigkeit/Mutterschaftsurlaub o.ä?
- Die Weiterführung des Vertrages
ist u.U. an eine lohnabhängige Beschäftigung gekoppelt.
In Zeiten in denen Sie kein Gehalt erhalten/ohne Beschäftigung
sind kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.
Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
- Im Idealfall hat der neue Arbeitgeber
auch eine betriebliche Altersversorgung. Diese übernimmt die
bisher eingezahlten Beiträge und legt sie zu den eigenen Konditionen
an. Genaue Modalitäten sollten im Einzelfall mit TROWE beraten
werden.
- Wenn der neue Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung
unterhält, bleibt nur die Beitragsfreistellung der Rentenversicherung
oder unter Umständen die private Weiterführung.
- Eine Leistungszusage aus der betrieblichen Altersversorgung ist
bei Gehaltsumwandlung sofort unverfallbar. Das heißt, das
Sie der erworbene Anspruch auf eine Rente nicht mehr erlöschen
kann, also auch dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis vor
dem Beginn der Zahlung einer Rente endet.
Was heißt eigentlich Beitragsfreistellung
- Bei einer Beitragsfreistellung wird der Vertrag in eine beitragsfreie
Versicherung umgewandelt. Die bereits eingezahlten Beiträge
bleiben jedoch beim Versicherer. Dieser teilt Ihnen ggf. die beitragsfreie
Versicherungssumme mit. Das ist der Betrag, in dessen Höhe
bis zum vereinbarten Vertragsablauf ohne weitere Beitragszahlung
Versicherungsschutz besteht.
- Eine beitragsfreie Versicherungssumme ist natürlich geringer
als die ursprünglich erwartete.
Was ist mit meinen sonstigen Anlagen, die ich
bereits eingerichtet habe?
- Bestehende Lebens-/Rentenversicherungen sollten i.d.R. nicht gekündigt
werden! Im Einzelfall ist eine Beitragsfreistellung zu prüfen.
- Bei Anlagen in Fonds und/oder Aktien usw. ist zu prüfen,
ob nicht ein Teil in die BAV überführt wird, da die steuerliche
Förderung höhere Renditen erwarten lässt. Bei Pensionsfonds
und Pensionskasse sind Einmalzahlungen möglich nicht jedoch
bei der U-Kasse.
- Die Verträge aus der BAV sind nicht beleih- oder verpfändbar.
Welchen Beitrag sollte ich in die Betriebliche
Altersversorgung (BAV) einzahlen?
Wie bei jeder anderen Form der Altersvorsorge sollte zunächst
eine Bilanz der für die Rente benötigten und voraussichtlich
verfügbaren Mittel erstellt werden. Lassen Sie sich von BfA
(Online-Rentenauskunft), Versorgungswerken und ggf. schon vorhandenen Lebens-/Rentenversicherungen
die zu erwartende Rente berechnen und stellen Sie diesen Wert Ihren
Lebenshaltungskosten gegenüber. Dabei ist zu berücksichtigen,
daß i.d.R. mit Rentenbeginn die Kinder aus dem Haus sind,
eine Immobilie abbezahlt ist und allgemein die monatlichen Ausgaben
niedriger sein werden. Andererseits entspricht die Kaufkraft von
heutigen € 1000 der von € 1.480 in zehn Jahren (bzw. €
2.191/20 J., € 3.243/30 J.) bei Annahme einer Inflationsrate
von 4% (Durchschnitt 1963-1993 = 3,67%
Wie wirkt sich die monatliche, ¼-, ½-, und 1-jährliche
Zahlungsweise auf die Rendite aus?
- Bei unterjähriger Zahlungsweise
erhebt der Versicherer einen Ratenzahlungszuschlag, der die zu erwartende
Rente schmälert. Wenn Sie es sich leisten können, den
Beitrag zur BAV jährlich in einem Betrag zu zahlen ist das
günstiger. Ihr Gehalt sollte allerdings mindestens so hoch
sein, wie der zu zahlende Betrag.
- Der Beitrag zur BAV ist aus dem Gehalt zu zahlen. Ggf. hat Ihr
Arbeitgeber eine andere Regelung vorgesehen.
In welcher Höhe reduziert der Beitrag zur
BAV meine gesetzliche Rente und die Arbeitslosenversicherung?
- Die Auswirkungen sind minimal, da die Sozialversicherungsbeiträge
nur um Bruchteile gekürzt werden. Die Kürzungen der Sozialversicherungsbeiträge
gelten nur bis zum 31.12.2008. Eine genaue Aussage erhalten Sie
von den Trägern der Sozialversicherung.
Was ist mit der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente?
- Für alle die nach dem 2.01.1961 geboren wurden entfiel am
01.01.01 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ersatzlos.
Geboten wird nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
- Berufsunfähig ist wer nach Feststellung eines Arztes nicht
mehr als 6 Stunden in zumutbaren Verweisungsberuf arbeiten kann.
Erwerbsunfähig ist wer weniger als drei Stunden auf dem Arbeitsmarkt
tätig sein kann.
- Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt z.Zt. ca. 34% des
letzten Bruttoeinkommens. Hier besteht dringender Handlungsbedarf
im Privatbereich.
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