Angebot  
Informationen  
Wer wir sind  
Kontakt  
 
   

Betriebliche Altersversorgung - FAQs (Frequently Asked Questions)

Wann kann ich in Rente gehen?
Was ist wenn ich vor Beginn der Rente nicht mehr arbeiten kann/will?
Was ist bei Arbeitslosigkeit/Mutterschaftsurlaub o.ä?
Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Was heißt eigentlich Beitragsfreistellung?
Was ist mit meinen sonstigen Anlagen, die ich bereits eingerichtet habe?
Welchen Beitrag sollte ich in die Betriebliche Altersversorgung (BAV) einzahlen?
Wie wirkt sich die monatliche, ¼-, ½-, und 1-jährliche Zahlungsweise auf die Rendite aus?
In welcher Höhe reduziert der Beitrag zur BAV meine gesetzliche Rente und die Arbeitslosenversicherung?
Was ist mit der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente?

Wann kann ich in Rente gehen?

- Frauen die vor 1952 und Männer die vor 1940 geboren wurden können mit 60 in Rente gehen.
- Wer eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt kann u.U. ab dem 62. Lebensjahr in Rente gehen.
- Eine Altersgrenze von 60 gilt für Schwerbehinderte, Arbeitslose und Menschen die mindestens 24 Monate in Altersteilzeit beschäftigt waren.
- Für alle anderen wird der Beginn der gesetzlichen Altersrente schrittweise auf 65 angehoben.
Genaue Auskünfte erhalten Sie von der BfA. Der Bezugsbeginn der privaten Rente aus der betrieblichen Altersversorgung ist an den Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt.

Was ist wenn ich vor Beginn der Rente nicht mehr arbeiten kann/will?

- Die Rentenversicherung sollte beitragsfrei gestellt werden.

Was ist bei Arbeitslosigkeit/Mutterschaftsurlaub o.ä?

- Die Weiterführung des Vertrages ist u.U. an eine lohnabhängige Beschäftigung gekoppelt. In Zeiten in denen Sie kein Gehalt erhalten/ohne Beschäftigung sind kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.

Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

- Im Idealfall hat der neue Arbeitgeber auch eine betriebliche Altersversorgung. Diese übernimmt die bisher eingezahlten Beiträge und legt sie zu den eigenen Konditionen an. Genaue Modalitäten sollten im Einzelfall mit TROWE beraten werden.
- Wenn der neue Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung unterhält, bleibt nur die Beitragsfreistellung der Rentenversicherung oder unter Umständen die private Weiterführung.
- Eine Leistungszusage aus der betrieblichen Altersversorgung ist bei Gehaltsumwandlung sofort unverfallbar. Das heißt, das Sie der erworbene Anspruch auf eine Rente nicht mehr erlöschen kann, also auch dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Beginn der Zahlung einer Rente endet.

Was heißt eigentlich Beitragsfreistellung

- Bei einer Beitragsfreistellung wird der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Die bereits eingezahlten Beiträge bleiben jedoch beim Versicherer. Dieser teilt Ihnen ggf. die beitragsfreie Versicherungssumme mit. Das ist der Betrag, in dessen Höhe bis zum vereinbarten Vertragsablauf ohne weitere Beitragszahlung Versicherungsschutz besteht.
- Eine beitragsfreie Versicherungssumme ist natürlich geringer als die ursprünglich erwartete.

Was ist mit meinen sonstigen Anlagen, die ich bereits eingerichtet habe?

- Bestehende Lebens-/Rentenversicherungen sollten i.d.R. nicht gekündigt werden! Im Einzelfall ist eine Beitragsfreistellung zu prüfen.
- Bei Anlagen in Fonds und/oder Aktien usw. ist zu prüfen, ob nicht ein Teil in die BAV überführt wird, da die steuerliche Förderung höhere Renditen erwarten lässt. Bei Pensionsfonds und Pensionskasse sind Einmalzahlungen möglich nicht jedoch bei der U-Kasse.
- Die Verträge aus der BAV sind nicht beleih- oder verpfändbar.

Welchen Beitrag sollte ich in die Betriebliche Altersversorgung (BAV) einzahlen?

Wie bei jeder anderen Form der Altersvorsorge sollte zunächst eine Bilanz der für die Rente benötigten und voraussichtlich verfügbaren Mittel erstellt werden. Lassen Sie sich von BfA (Online-Rentenauskunft), Versorgungswerken und ggf. schon vorhandenen Lebens-/Rentenversicherungen die zu erwartende Rente berechnen und stellen Sie diesen Wert Ihren Lebenshaltungskosten gegenüber. Dabei ist zu berücksichtigen, daß i.d.R. mit Rentenbeginn die Kinder aus dem Haus sind, eine Immobilie abbezahlt ist und allgemein die monatlichen Ausgaben niedriger sein werden. Andererseits entspricht die Kaufkraft von heutigen € 1000 der von € 1.480 in zehn Jahren (bzw. € 2.191/20 J., € 3.243/30 J.) bei Annahme einer Inflationsrate von 4% (Durchschnitt 1963-1993 = 3,67%

Wie wirkt sich die monatliche, ¼-, ½-, und 1-jährliche Zahlungsweise auf die Rendite aus?

- Bei unterjähriger Zahlungsweise erhebt der Versicherer einen Ratenzahlungszuschlag, der die zu erwartende Rente schmälert. Wenn Sie es sich leisten können, den Beitrag zur BAV jährlich in einem Betrag zu zahlen ist das günstiger. Ihr Gehalt sollte allerdings mindestens so hoch sein, wie der zu zahlende Betrag.
- Der Beitrag zur BAV ist aus dem Gehalt zu zahlen. Ggf. hat Ihr Arbeitgeber eine andere Regelung vorgesehen.

In welcher Höhe reduziert der Beitrag zur BAV meine gesetzliche Rente und die Arbeitslosenversicherung?

- Die Auswirkungen sind minimal, da die Sozialversicherungsbeiträge nur um Bruchteile gekürzt werden. Die Kürzungen der Sozialversicherungsbeiträge gelten nur bis zum 31.12.2008. Eine genaue Aussage erhalten Sie von den Trägern der Sozialversicherung.

Was ist mit der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente?

- Für alle die nach dem 2.01.1961 geboren wurden entfiel am 01.01.01 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ersatzlos. Geboten wird nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
- Berufsunfähig ist wer nach Feststellung eines Arztes nicht mehr als 6 Stunden in zumutbaren Verweisungsberuf arbeiten kann. Erwerbsunfähig ist wer weniger als drei Stunden auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann.
- Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt z.Zt. ca. 34% des letzten Bruttoeinkommens. Hier besteht dringender Handlungsbedarf im Privatbereich.

  ©2010 TROWE-Gruppe | Hinweise zum Datenschutz