Unterstützungskasse
Steuerliche Vorteile, keine Rückstellungen in der Bilanz und eine weitgehend vom Unternehmen unabhängige flexile Altersversorgung für Arbeitnehmer sind die Vorteile einer überbetrieblichen Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer zahlt für seine Rentenzusage zunächst keine Steuern - er mindert sogar sein zu versteuerndes Einkommen und spart Sozialversicherungsbeiträge. Das sind kurz zusammengefasst die Vorteile der U-Kasse.
Überbetriebliche Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Körperschaften. Als Träger konnten wir die Allianz Versorgungskasse gewinnen. Über die Höhe und zeitliche Gestaltung der Einzahlungen können Sie selbst entscheiden. Im Insolvenzfall des Unternehmens sind die in Aussicht gestellten Leistungen durch den Pensionssicherungsverein abgesichert.
Unterstützungskassen sind als soziale Einrichtungen von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Zuwendungen des Unternehmens unterliegen nicht der Lohnsteuer, wohl aber die spätere Rente. Nach derzeitigem Stand der Steuergesetzgebung gibt es verschiedene Wege die sogenannte nachgelagerte Besteuerung erheblich zu mindern. Grundsätzlich bleibt jedoch festzuhalten, daß die Leistungen aus der Unterstützungkasse zu versteuern sind.
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