Überblick zur Riester-Rente
Als Arbeitnehmer haben Sie Handlungsbedarf!
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden reduziert
und die private Altersvorsorge gefördert. Bei dieser Förderung
handelt es sich nicht um eine zusätzliche, sondern um eine
ersetzende Altersversorgung.
1. Wer kann die Förderung
in Anspruch nehmen?
Begünstigt sind nach §
10a Einkommenssteuergesetz die Pflichtmitglieder der gesetzlichen
Rentenversicherung. Ehepartner, die selbst nicht pflichtversichert
sind, kommen z.T. in den Genuss einer Förderung, wenn sie gemäß
§ 26 Abs. 1 EStG veranlagt werden. Voraussetzung für den
nicht rentenversicherungspflichtigen Ehepartner ist, dass er einen
eigenen Altersvorsorgevertrag nach dem AVmG abschließt.
Zu den Begünstigten gehören
u.a. auch Handwerker, solange sie pflichtversichert sind und geringfügig
Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet
haben.
2. Welche Vergünstigungen
erhalten die förderberechtigten Personen?
In einen Altersvorsorgevertrag
fließen zunächst einmal der Eigenbeitrag der förderberechtigten
Person. Darüber hinaus werden jedem geförderten Altersvorsorgevertrag
staatliche Zulagen direkt in den Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben.
Den Gesamtbeitrag aus Eigenleistung und Zulage, jedoch höchstens
die maximalen Förderbeträge (vgl. Tabelle Ziffer 3), kann
der Begünstigte als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis größer
ist als die in den Vertrag geflossenen staatlichen Zulagen. Ist
die Steuerersparnis größer, erhält der Begünstigte
die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulage erstattet bzw.
gutgeschrieben. Ist die Zulage insgesamt gleich oder höher
als die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug, bleibt es
bei der Zulage.
3. Wie hoch ist die staatliche
Förderung?
Die staatliche Zulage besteht aus
zwei Elementen:
die Grundzulage
die Kinderzulage(n)
Diese Zulagen sind betragsmäßig festgeschrieben.
Bis zum Jahr 2008 werden die Zulagen im Zwei-Jahres-Rhythmus angehoben.
In vollem Umfang kommt der Steuerpflichtige nur
dann in den Genuss der Zulagen, wenn er einen Mindesteigenbeitrag
leistet. Zahlt er weniger in den Vertrag ein, kürzt der Staat
anteilig die Zulagen. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach
einem festgelegten Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen
Bruttogehalts des Vorjahres.
Fordern Sie weitere Informationen an
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Eintrittsalter 25:
| Familienstand |
| Verheiratet, 2 Kinder |
RR
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RR
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DV (UK)
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| Verheiratet |
RR
|
DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Ledig, 1 Kind |
RR
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DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Ledig |
DV (UK)
|
DV (UK)
|
DV (UK)
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| Bruttojahreseinkommen |
15.000 €
|
30.000 €
|
54.000 €
|
Eintrittsalter 35:
| Familienstand |
| Verheiratet, 2 Kinder |
RR
|
RR
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DV (UK)
|
| Verheiratet |
RR
|
DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Ledig, 1 Kind |
RR
|
DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Ledig |
DV (UK)
|
DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Bruttojahreseinkommen |
15.000 €
|
30.000 €
|
54.000 €
|
Eintrittsalter 45:
| Familienstand |
| Verheiratet, 2 Kinder |
RR
|
RR
|
DV (UK)
|
| Verheiratet |
RR
|
DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Ledig, 1 Kind |
RR
|
DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Ledig |
DV (UK)
|
DV (UK)
|
DV (UK)
|
| Bruttojahreseinkommen |
15.000 €
|
30.000 €
|
54.000 €
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DV = Direktversicherung
UK = Unterstützungskasse
RR = Riesterrente
Günstiger ist der Durchführungsweg, bei dem die
Differenz zwischen Netto-Rentenzahlungen und den Netto-Einzahlungen
am größten ist (Barwertvergleich).
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