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Überblick zur Riester-Rente

Als Arbeitnehmer haben Sie Handlungsbedarf! Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden reduziert und die private Altersvorsorge gefördert. Bei dieser Förderung handelt es sich nicht um eine zusätzliche, sondern um eine ersetzende Altersversorgung.

1. Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Begünstigt sind nach § 10a Einkommenssteuergesetz die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Ehepartner, die selbst nicht pflichtversichert sind, kommen z.T. in den Genuss einer Förderung, wenn sie gemäß § 26 Abs. 1 EStG veranlagt werden. Voraussetzung für den nicht rentenversicherungspflichtigen Ehepartner ist, dass er einen eigenen Altersvorsorgevertrag nach dem AVmG abschließt.

Zu den Begünstigten gehören u.a. auch Handwerker, solange sie pflichtversichert sind und geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

2. Welche Vergünstigungen erhalten die förderberechtigten Personen?

In einen Altersvorsorgevertrag fließen zunächst einmal der Eigenbeitrag der förderberechtigten Person. Darüber hinaus werden jedem geförderten Altersvorsorgevertrag staatliche Zulagen direkt in den Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Den Gesamtbeitrag aus Eigenleistung und Zulage, jedoch höchstens die maximalen Förderbeträge (vgl. Tabelle Ziffer 3), kann der Begünstigte als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis größer ist als die in den Vertrag geflossenen staatlichen Zulagen. Ist die Steuerersparnis größer, erhält der Begünstigte die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulage erstattet bzw. gutgeschrieben. Ist die Zulage insgesamt gleich oder höher als die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug, bleibt es bei der Zulage.

3. Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Zulage besteht aus zwei Elementen:
  • die Grundzulage
  • die Kinderzulage(n)

Diese Zulagen sind betragsmäßig festgeschrieben. Bis zum Jahr 2008 werden die Zulagen im Zwei-Jahres-Rhythmus angehoben.

In vollem Umfang kommt der Steuerpflichtige nur dann in den Genuss der Zulagen, wenn er einen Mindesteigenbeitrag leistet. Zahlt er weniger in den Vertrag ein, kürzt der Staat anteilig die Zulagen. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach einem festgelegten Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts des Vorjahres.

Fordern Sie weitere Informationen an

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Eintrittsalter 25:

Familienstand
Verheiratet, 2 Kinder
RR
RR
DV (UK)
Verheiratet
RR
DV (UK)
DV (UK)
Ledig, 1 Kind
RR
DV (UK)
DV (UK)
Ledig
DV (UK)
DV (UK)
DV (UK)
Bruttojahreseinkommen
15.000 €
30.000 €
54.000 €

Eintrittsalter 35:

Familienstand
Verheiratet, 2 Kinder
RR
RR
DV (UK)
Verheiratet
RR
DV (UK)
DV (UK)
Ledig, 1 Kind
RR
DV (UK)
DV (UK)
Ledig
DV (UK)
DV (UK)
DV (UK)
Bruttojahreseinkommen
15.000 €
30.000 €
54.000 €

Eintrittsalter 45:

Familienstand
Verheiratet, 2 Kinder
RR
RR
DV (UK)
Verheiratet
RR
DV (UK)
DV (UK)
Ledig, 1 Kind
RR
DV (UK)
DV (UK)
Ledig
DV (UK)
DV (UK)
DV (UK)
Bruttojahreseinkommen
15.000 €
30.000 €
54.000 €

DV = Direktversicherung
UK = Unterstützungskasse
RR = Riesterrente

Günstiger ist der Durchführungsweg, bei dem die Differenz zwischen Netto-Rentenzahlungen und den Netto-Einzahlungen am größten ist (Barwertvergleich).

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