Pensionskasse
Pensionskassen sind rechtlich selbständige Altersversorgungseinrichtungen, deren Träger ein oder mehrere Unternehmen sein können (Trägerunternehmen). Diese zahlen Beiträge an die Pensionskassen, aus denen die Leistungen für die Arbeitnehmer finanziert werden. Pensionskassen gewähren auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch und unterliegen der Versicherungsaufsicht; für die Kapitalausstattung und Vermögensanlage unterliegen sie den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Pensionskassen sind als soziale Einrichtungen grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse gelten grundsätzlich als lohnsteuerpflichtiger Entgeltbestandteil. Im Fall der Entgeltumwandlung besteht Sozialabgabenfreiheit. Außerdem kann der Arbeitnehmer die Steuerfreiheit der Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall sind die Aufwendungen sozialabgabenfrei. Die Rentenzahlungen sind als sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern.
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