Direktzusage
Insbesondere die Möglichkeit Steuern zu sparen macht die betriebliche Pensionszusage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Durch die Verpflichtung Direktzusagen in der Bilanz zu aktivieren können Probleme für den Betrieb auftreten.
Bei der Direktzusage oder Pensionsrückstellung wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vertraglich die Zahlung einer Versorgungsleistung zugesagt. Die Finanzierung obliegt entweder dem Arbeitgeber oder erfolgt per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat für die Versorgungszusage nach versicherungsmathematischen Grundsätzen Pensionsrückstellungen zu bilden, die steuerlich anerkannt werden.
Ein Liquiditätsabfluss erfolgt erst in der Leistungsphase. Anlagevorschriften oder eine gesetzliche Aufsicht existieren nicht. Da die Anlageentscheidung frei ist, besteht auch die Möglichkeit, die Mittel in einem unternehmensexternen Investmentfonds anzulegen. In der Anwartschaftsphase fällt keine Lohnsteuer an. Die Betriebsrente ist ab einem Freibetrag von max. € 3072 (oder 40% der Bezüge) steuerpflichtig. Dieser Freibetrag wird bis zum Jahr 2040 auf 0 abgesenkt.
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