Direktversicherung - Ergänzung oder
Vollvorsorge?
Das Wesen der Direktversicherung liegt darin, dass der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen eine Rentenversicherung in einem Einzel- oder Gruppenvertrag abschließt und regelmäßig die fälligen Beiträge hierzu zahlt.
An die früheren pauschal versteuerten Beiträge treten nun die steuerfreien Beiträge in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1.800,00 Euro (§3 Nr.63 EStG). Der zusätzliche Erhöhungsbetrag von 1.800,00 Euro kann mit einer bereits bestehenden pauschal besteuerten Direktversicherung (Abschluss vor 2005) nicht genutzt werden.
Im Fall der Entgeltumwandlung besteht Sozialabgabenfreiheit bis zu einem Beitrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2.544,00 Euro im Jahr 2008). Die Rentenzahlungen sind nachgelagert zu versteuern (§22 Nr.5 EStG).
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