Berufsunfähigkeit
Wie wichtig die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist, stellt sich oft erst im Nachhinein heraus.
Seit dem 01.01.2001 gelten für gesetzlich Versicherte der BfA/ LVA neue Regelungen:
Sind Sie vor dem 01.01.1961 geboren, wird der gelernte Beruf berücksichtigt. Die Leistungen sind jedoch denen der Erwerbsminderungsrente angepasst. Sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, erhalten Sie statt der Berufsunfähigkeitsrente die Erwerbsminderungsrente, welche von Ihrer täglichen Arbeitsfähigkeit abhängt. Ihr gelernter Beruf oder die akademische Ausbildung spielen keine Rolle.
Sollten Sie 0-3 Stunden arbeiten können, bekommen Sie als Erwerbsminderungsrente ca. 31% vom letzten Brutto. Können Sie noch 3-6 Stunden arbeiten, erhalten Sie als Erwerbsminderungsrente ca. 16% vom letzten Brutto. Wenn Sie noch mehr als 6 Stunden arbeiten können, erhalten Sie keine Leistungen. Für die BfA/LVA ist es dabei unerheblich, welche Tätigkeiten von Ihnen in den vorgegebenen Zeiten ausgeführt werden können. Unerheblich ist auch, ob diese Tätigkeiten am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Das Risiko berufsunfähig zu werden und keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen, sollten Sie nicht eingehen.
Was können Sie für Ihre Absicherung tun?
Solange Sie gesund sind, können Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf Ihren Beruf ausgerichtet ist, Ihre monatlichen Einkünfte absichern.
Fordern Sie weitere Informationen an:
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