Die Reform stärkt die betriebliche Altersversorgung: Es gibt
einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung
(bis vier Prozent des Bruttoeinkommens). Zudem werden die Ansprüche
aus einer Entgeltumwandlung sofort unverfallbar und gehen bei Wechsel
des Arbeitsplatzes nicht verloren. Alle anderen Betriebsrentenansprüche
werden - früher als bislang - unverfallbar, wenn die Zusage
seit mindestens fünf Jahren besteht (bislang zehn Jahre) und
der Arbeitnehmer wenigstens 30 Jahre als ist (bislang 35 Jahre).
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